ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CULINACT GMBH
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Culinact GmbH (nachfolgend “Culinact”) und deren Vertragspartner (nachfolgend “Kunden”) (zusammen die “Parteien”) betreffend der Erbringung von Dienstleistungen der Culinact.
1.2. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen der Culinact und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere der abgeschlossenen Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.
1.3. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart sind.
1.4. Mit der Bestellung von Dienstleistungen der Culinact bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Erbringung der Dienstleistungen durch diese AGB geregelt werden. Die Culinact behält sich Änderungen dieser AGB jederzeit vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der Culinact und dem Kunden.
1.5. AGB und andere Vertragsdokumente des Kunden sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn AGB oder andere Dokumente des Kunden in eine Bestellung oder Auftragsbestätigung des Kunden integriert worden sind oder anderweitig der Culinact mitgeteilt worden sind.
2. OFFERTEN UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte und dergleichen von der Culinact sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten.
2.2. Bestellungen und Auftragsbestätigungen des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss.
2.3. Ein Vertrag zwischen Culinact und ihren Kunden kommt vorbehältlich anderer expliziter Vereinbarungen erst dann zustande, wenn Culinact die auf ein unverbindliches Angebot hin erfolgte Bestellung des Kunden mittels schriftlicher Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages annimmt.
2.4. Sämtliche Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sowie Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des zwischen Culinact und dem Kunden geschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und werden erst durch schriftliche Bestätigung von Culinact verbindlich.
2.5. Unterlagen von Angeboten und über Angebote von Culinact bleiben Eigentum von Culinact.
3. FORM
3.1. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als eingetroffen.
4. DIENSTLEISTUNGEN DER CULINACT GMBH
4.1. Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen von Culinact ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Vertrag.
4.2. Der Kunde hat die Dienstleistungen nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 10 Werktagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Dienstleistungen als akzeptiert.
4.3. Culinact hat seine Dienstleistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuüben.
5. BEIZUG VON DRITTEN
5.1. Culinact ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.
6. PREISE, VERGÜTUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Preise und Vergütungen ergeben sich aus den jeweiligen Auftragsbestätigungen bzw. Verträgen zwischen Culinact und dem Kunden.
6.2. Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung sind von der Culinact erbrachte Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu vergüten. Die Führung einer Zeitaufschreibung ist obligatorisch und von Culinact durchzuführen.
6.3. Die Parteien können ein Pauschalhonorar gemäß individueller Offerte vereinbaren.
6.4. Spesen und Materialaufwand werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Einzelheiten sind von den Parteien vertraglich zu vereinbaren.
6.5. Sollte sich die zugrundeliegende Ausgangslage während der Dauer des Vertrags massgeblich ändern oder sollen zusätzliche Liefergegenstände oder zusätzliche Dienstleistungen durch Culinact erbracht werden, kann Culinact die vereinbarten Vergütungen anpassen. Culinact hat den Kunden darüber zu informieren.
6.6. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ermessen der Culinact teilweise oder ganz im Voraus oder nach Erbringung von Dienstleistungen bzw. nach Lieferung von Liefergegenständen.
6.7. Rechnungen der Culinact sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird der Termin überschritten, befindet sich der Kunde ohne weiteres in Verzug; eine schriftliche Mahnung ist entbehrlich. Es werden ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe der aktuellen Kontokorrentzinsen berechnet.
7. AKONTOZAHLUNGEN
7.1. 30 % der geschätzten Auftragssumme bei Auftragserteilung. Zwischenabrechnungen von erbrachten Leistungen sind bei Bedarf und vor allem bei hohen Nebenkosten – sofern diese nicht direkt vom Kunden abgegolten werden (z.B. Flugtickets) – zu vereinbaren.
7.2. Wurde Pauschalhonorierung vereinbart, erfolgt eine individuelle Regelung.
7.3. Offerten und Kostenvoranschläge der Culinact sind verbindlich. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages um 15% gilt nicht als wesentlich und berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages.
8. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT
8.1. Culinact wird bei der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Kundendaten („Daten“) die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere das schweizerische Datenschutzgesetz („DSG“) beachten. Die Verarbeitung oder Nutzung erfolgt entweder mit Einwilligung des Kunden oder bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis.
8.2. Die Vertragspartner werden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des jeweiligen Vertragspartners, die ihnen anvertraut wurden oder die ihnen als solche bei Gelegenheit der Zusammenarbeit bekannt wurden, während der Dauer und nach Beendigung des Vertrages nicht verwerten und anderen nicht mitteilen.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich, Informationen, die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehungen durch Culinact mitgeteilt wurden, vertraulich zu behandeln und Dritte, soweit diese unvermeidlich diese Informationen erhalten, ebenfalls auf Geheimhaltung zu verpflichten.
8.4. Unterlagen und Informationen, welche die Culinact von Kunden anlässlich eines Auftrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht werden, behandelt die Culinact vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt gegenüber Dritten.
8.5. Allfällig zu erstellendes Foto- und Filmmaterial wird ausschliesslich für die Ausführung des Kundenauftrages verwendet. Jede Drittverwendung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners erlaubt.
8.6. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
8.7. Die Vertragspartner werden die für sie tätigen Mitarbeiter und Hilfspersonen und Substituten entsprechend dieser Vertraulichkeitsregelung verpflichten.
9. URHEBERRECHTE
9.1. Die Culinact (oder deren allfällige Lizenzgeber) bleibt/bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen von ihr erarbeiteten und mitgelieferten Unterlagen, Dienstleistungen, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern. Der Kunde anerkennt diese Rechte der Culinact (bzw. deren Lizenzgebern).
9.2. Der Kunde ist berechtigt, die Unterlagen in nicht gewerbsmässiger Weise innerhalb seines Betriebs- bzw. Geschäftsbereiches zu verwenden. Von dem Recht zur betriebsinternen Verwendung von Unterlagen ist die Durchführung betriebsinterner Schulungen ausgenommen. Beabsichtigt der Kunde eine solche Weiterverwendung von Unterlagen der Culinact, so hat er dies der Culinact unaufgefordert – auch nachvertraglich – mitzuteilen. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall eine gesonderte Vergütung.
9.3. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, sämtlicher Beratungsergebnisse oder -unterlagen der Culinact, oder von Teilen daraus, sind vorbehalten. Die Inhalte dürfen – auch auszugsweise – ohne die schriftliche Zustimmung der Culinact nicht reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
10. LEISTUNGSHINDERNISSE, VERZUG, UNMÖGLICHKEIT
10.1. Die Culinact kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Culinact die Verzögerung zu vertreten hat.
10.2. Nicht zu vertreten hat die Culinact beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für den Auftrag vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen, verzögern oder unzumutbar erschweren.
10.3. Der höheren Gewalt gleich stehen Feuer, Streik, Umweltkatastrophen, Wettereinflüsse und ähnliche Umstände, von denen die Culinact mittelbar oder unmittelbar betroffen ist.
10.4. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Culinact berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird die Culinact von ihren Vertragspflichten frei.
11. HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
11.1. Culinact haftet dem Kunden nur für die sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen. Culinact kann ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit nicht garantieren.
11.2. Culinact haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3. Culinact haftet in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus verspäteter Lieferung oder Dienstleistung, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen der Culinact, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
11.4. Culinact haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Feuer, Streik, Umweltkatastrophen, Wettereinflüsse, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen.
11.5. Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Telex, Telefax, und anderen Übermittlungsarten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern die Culinact kein grobes Verschulden trifft.
11.6. Des Weiteren haftet Culinact nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Inanspruchnahme der Dienstleistungen, auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden oder auf eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
12.1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder unwirksam erweisen, so ersetzen die Parteien diese durch neue, welche den ursprünglich angestrebten Zielen und Zwecken entsprechen.
12.2. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon in jedem Fall unberührt.
13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
13.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Culinact unterliegen dem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung.
13.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baden (AG) Es steht Culinact jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.